Gabelstaplerschein

Dieser Schein heißt amtlich Flurfördermittelschein und berechtigt Sie zum Führen von Gabelstaplern und sonstigen Flurförderzeugen. Hierfür ist nach der DGUV Vorschrift 68 und dem DGUV Grundsatz 308-001 die Staplerprüfung nach absolviertem Lehrgang vorgeschrieben. Diese Prüfung enthält einen theoretischen und einen praktischen Teil. Nach ihrem Bestehen erhalten Sie den Gabelstaplerschein. Beachten Sie bitte, dass Ihr Betrieb außerdem die ärztliche G25-Untersuchung verlangen kann. Für das Führen von Gabelstaplern und anderen Flurförderfahrzeugen müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Der Befähigungsnachweis, den Sie von uns erhalten, ist gesetzlich vorgeschrieben. Ihm geht die Ausbildung nach BGG 925 voraus, die Sie bei uns erhalten. Ein Gabelstapler kann mit der Führerscheinklasse L oder T auch im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden, wenn er technisch dafür mit Blinkern und Spiegeln ausgerüstet ist.